1)
Auftreten vor und nach dem Spiel
Das erscheinen zum Spiel in Tarnkleidung in nicht erwünscht!
Das Umziehen findet erst am Areal des Spiels statt. Weiters
ist das offene Tragen der Sportgeräte vor, nach und während
dem Spiel außerhalb des Spielareals verboten!
2)
Tragen einer Schutzbrille
Jeder Spieler ist verpflichtet während des gesamten Spieles
eine geeignete Schutzbrille zu tragen. Außerdem empfiehlt
der ASVT das Tragen einer schützenden Kopfbedeckung um
Verletzungen im Bereich der Ohren bzw. des Hinterkopfes zu
vermeiden. Die Schutzbrille muss einen Beschusstest des ASVT
bestehen (max. 550 fps aus 2m Entfernung).
3)
Schussverbot
Schüsse auf den Kopf bzw. auf den Halsbereich sind generell
verboten! Weiters sind Schüsse auf nicht am Spiel teilnehmende
Personen, Tiere und Personen ohne geeignete Schutzbrille verboten!
4)
Politik
Der ASVT distanziert sich offiziell von jeglicher politischen
Richtung und Fraktion! Es ist allen Spielern strengstens untersagt
politisches Material zu Veranstaltungen mitzunehmen bzw. dort
zu verteilen! Zusätzlich wird darauf hingewiesen, dass
der ASVT jegliche Art politischer Propaganda die nicht den
österreichischen Gesetzen entspricht (z.B. §3 VerbotsG)
ausnahmslos zur Anzeige bringen wird.
5)
Gesetzliche Bestimmungen
Der ASVT weist auf folgende Rechtslage hin: Manuelle Luftdruckwaffen
sind jedem der das 16. Lebensjahr vollendet hat frei erhältlich.
Für elektrische Waffen oder Gasdruckwaffen gilt dies
erst ab dem 18. Lebensjahr. Der Erwerb und Besitz selbiger
Sportgeräte vor dem genannten Alter verstößt
gegen Das WaffG 1996 und wird vom ASVT zur Anzeige gebracht.
Da es aus verschiedenen Gründen nicht immer möglich
ist dies zu kontrollieren, obliegt die Verantwortlichkeit
für die Einhaltung der genannten Gesetze jedem Spieler
einzeln.
6) Sportgeräte
Erlaubt sind alle Airsoft Sportgeräte. Als Airsoft Sportgeräte
gelten alle Replikaktionen von "echten Waffen",
welche 8, 6 und 5,5mm Kunststoffkugeln mittels Luft- oder
Gasdruck verschießen können. Darunter fallen auch
die laut geltenden Österreichischen Recht legalen elektrischen
Airsoft Sportgeräte (AEGs), welche den Luftdruck über
einen Elektromotor erzeugen und über automatisches Dauerfeuer
verfügen.
Nicht als Airsoft Sportgeräte gelten, und somit nicht
zugelassen sind sämtliche Sportgeräte größeren
und kleineren Kalibers, sowie Farbmarkierer (Gotcha), Schreckschusswaffen
und echte Waffen.
Die Sportgeräte sind gesichert und mit entferntem Akkus
und Magazinen zu transportieren. Zur Sicherheit sollte man
außerdem (wenn vorhanden) die rote Laufkappe überstülpen.
7)
Munition
Es ist generell Plastikmunition des Kalibers 6mm bzw 8mm (BBs)
zu verwenden. Die Verwendung von Leuchtspurmunition ist gestattet,
sofern sie den oben genannten Forderungen entspricht. Sollte
von einem anderen Verein während des Spiels Munition
verwendet werden, die nicht den Bedingungen des ASVT entspricht,
ist das Spiel abzubrechen und erst bei einer Angleichung der
Munition auf ASVT Vorschriften wieder aufzunehmen. Metall
BBs, Keramik BBs (bzw. Verbindungen mit genannten Materialien)
sowie Knallmunition sind strengstens verboten!
8)
Zusatzausrüstung
Jegliche Art von Zusatzausrüstung welche in Österreich
nicht verboten ist (Zielfernrohre, Laserpointer, Tracer, Taschenlampen,
Nachtsichtgeräte, u.ä.) ist generell erlaubt. Die
entsprechende Ausrüstung ist den Organisatoren aber vor
dem Spiel zur Kenntnis zu bringen. Die Organisatoren sind
berechtigt einzelne Gegenstände zu verbieten wenn durch
diese eine Gefährdung der Sicherheit der Spieler zu erwarten
ist. Die Verwendung von Feuerwerkskörpern und ähnlichem
ist grundsätzlich - außer auf Erlaubnis des Vorstandes
- strengstens untersagt. Rauchbomben dürfen mit Genehmigung
des Vereins (diese Gegenstände müssen dem ASVT-Vorstand
vorgezeigt werden) in einzelnen Spielen eingesetzt werden.
9)
Kleidung
Generell ist es jedem Spieler freigestellt wie er sich kleiden
möchte. Der ASVT empfiehlt jedem Spieler langärmlige
T-Shirts bzw. Pullover, lange Hosen sowie feste hohe Schuhe
(z.B.: Bergschuhe, Bundesheerstiefel, ...) zu tragen um das
Verletzungsrisiko zu minimieren. Das Tragen von Uniformen,
Tarngewändern u.ä. ist gestattet solange die entsprechende
Kleidung nicht den österreichischen Gesetzen widerspricht.
10)
Trefferregelung/Fair Play
Ein Treffer bedeutet grundsätzlich das Ausscheiden. Wenn
man getroffen ist, gibt man dies laut zu erkennen (Ruf: „HIT!“;
engl. für: getroffen) und begibt sich mit erhobenen Händen
zur neutralen Zone. Querschläger sowie Treffer am Sportgerät
müssen nicht als Treffer gewertet werden (können
aber als solcher Gezählt werden fals der getroffene Spieler
dies fair findet). Ausnahmen von dieser Trefferregelung werden
jeweils zu Beginn eines Spiels besprochen und bekannt gegeben.
Sollte dies nicht erfolgen, gilt selbstverständlich diese
Regelung.
Die Spieler sind verpflichtet nach bestem Wissen und Gewissen
fair zu spielen und Treffer anzuerkennen und Anweisungen des
Referees zu folgen.
11)
Neutrale Zone/Spielfeld
Neutrale Zone: In diesen Arealen werden während den Spiels
Taschen, Rucksäcke und sonstiges Material deponiert.
Wer getroffen ist, kommt hierher zurück. Hier darf die
Schutzbrille abgenommen werden. In den neutralen Zonen darf
nicht geschossen werden, die Waffe ist gesichert aufzubewahren.
Der Lauf muss vor Betreten der neutralen Zonen geleert werden.
Spielfeld: In diesem Areal findet das eigentliche Spiel statt.
Es wird vor Spielbeginn bekannt gegeben und allenfalls markiert.
Diese Zone darf während des Spiels nicht verlassen werden
(Ausnahme: Neutrale Zone)!
12)
Drogen und Alkohol:
Der ASVT Vorstand hat beschlossen Alkohol und illegale Drogen
aller Art vor und während dem Spiel vollständig
zu verbieten. Bei Zuwiderhandlung wird der betroffene Spieler
vom weiteren Spielverlauf ausgeschlossen. Rauchen ist ausschließlich
in den Pausen sowie in der neutralen Zone erlaubt. Gesetzliche
Verstöße werden ausnahmslos zur Anzeige gebracht.
13)
Haftung
Jeder Spieler nimmt zur Kenntnis, dass er selbst das volle
Risiko der Veranstaltung trägt! Weder der Verein noch
andere Mitspieler können für Verletzungen oder Beschädigungen
belangt werden, es sei denn selbige entstanden durch Vorsatz
oder grobe Fahrlässigkeit.
Der Spieler nimmt weiters zur Kenntnis, dass er für jegliche
Beschädigung des Geländes oder der auf dem Gelände
deponierten Ausrüstung haftbar gemacht werden kann.
13)
Kostenbeitrag:
Pro Spieltag zahlt jedes Nichtmitglied einen Unkostenbeitrag,
der im Vorhinein vom Vorstand festgelegt wird in die Vereinskassa.
Der Unkostenbeitrag für Nichtmitglieder kann von dem
für Mitglieder differieren.
14)
Ausschluss aus Veranstaltungen
Die Organisatoren sind berechtigt jeden Spieler der gegen
die oben genannten Regeln verstößt unverzüglich
von der Veranstaltung auszuschließen. Der entrichtete
Veranstaltungsbeitrag wird in diesem Fall einbehalten.
Alle anderen rechtlichen Konsequenzen eines Regelverstoßes
bleiben von diesem Ausschluss unberührt!
15)
Referees
Den Anweisungen des Referees ist unbedingt Folge zu leisten.
Bei Nichtbeachtung kann der Betroffene vom weiteren Spielverlauf
ausgeschlossen werden. Vor jeder ASVT – Veranstaltung
werden die Spieler über die allgemeinen Refereeanweisungen
aufgeklärt:
16)
FPS Limits
Vollautomatische Airsoft Sportgeräte (AEGs, …)
– max. 400 fps (bei 0,2g)
Halbautomatische Airsoft Sportgeräte (GBBs, …)
– max. 400 fps (bei 0,2g)
Manuelle Airsoft Sportgeräte (mind. 15m Abstand) –
max. 550 fps (bei 0,2g)
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