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Teilnahmebedingeungen -
Spielregeln des ASVT
 

1) Auftreten vor und nach dem Spiel
Das erscheinen zum Spiel in Tarnkleidung in nicht erwünscht! Das Umziehen findet erst am Areal des Spiels statt. Weiters ist das offene Tragen der Sportgeräte vor, nach und während dem Spiel außerhalb des Spielareals verboten!

2) Tragen einer Schutzbrille
Jeder Spieler ist verpflichtet während des gesamten Spieles eine geeignete Schutzbrille zu tragen. Außerdem empfiehlt der ASVT das Tragen einer schützenden Kopfbedeckung um Verletzungen im Bereich der Ohren bzw. des Hinterkopfes zu vermeiden. Die Schutzbrille muss einen Beschusstest des ASVT bestehen (max. 550 fps aus 2m Entfernung).

3) Schussverbot
Schüsse auf den Kopf bzw. auf den Halsbereich sind generell verboten! Weiters sind Schüsse auf nicht am Spiel teilnehmende Personen, Tiere und Personen ohne geeignete Schutzbrille verboten!

4) Politik
Der ASVT distanziert sich offiziell von jeglicher politischen Richtung und Fraktion! Es ist allen Spielern strengstens untersagt politisches Material zu Veranstaltungen mitzunehmen bzw. dort zu verteilen! Zusätzlich wird darauf hingewiesen, dass der ASVT jegliche Art politischer Propaganda die nicht den österreichischen Gesetzen entspricht (z.B. §3 VerbotsG) ausnahmslos zur Anzeige bringen wird.

5) Gesetzliche Bestimmungen
Der ASVT weist auf folgende Rechtslage hin: Manuelle Luftdruckwaffen sind jedem der das 16. Lebensjahr vollendet hat frei erhältlich. Für elektrische Waffen oder Gasdruckwaffen gilt dies erst ab dem 18. Lebensjahr. Der Erwerb und Besitz selbiger Sportgeräte vor dem genannten Alter verstößt gegen Das WaffG 1996 und wird vom ASVT zur Anzeige gebracht.
Da es aus verschiedenen Gründen nicht immer möglich ist dies zu kontrollieren, obliegt die Verantwortlichkeit für die Einhaltung der genannten Gesetze jedem Spieler einzeln.


6) Sportgeräte
Erlaubt sind alle Airsoft Sportgeräte. Als Airsoft Sportgeräte gelten alle Replikaktionen von "echten Waffen", welche 8, 6 und 5,5mm Kunststoffkugeln mittels Luft- oder Gasdruck verschießen können. Darunter fallen auch die laut geltenden Österreichischen Recht legalen elektrischen Airsoft Sportgeräte (AEGs), welche den Luftdruck über einen Elektromotor erzeugen und über automatisches Dauerfeuer verfügen.
Nicht als Airsoft Sportgeräte gelten, und somit nicht zugelassen sind sämtliche Sportgeräte größeren und kleineren Kalibers, sowie Farbmarkierer (Gotcha), Schreckschusswaffen und echte Waffen.
Die Sportgeräte sind gesichert und mit entferntem Akkus und Magazinen zu transportieren. Zur Sicherheit sollte man außerdem (wenn vorhanden) die rote Laufkappe überstülpen.

7) Munition
Es ist generell Plastikmunition des Kalibers 6mm bzw 8mm (BBs) zu verwenden. Die Verwendung von Leuchtspurmunition ist gestattet, sofern sie den oben genannten Forderungen entspricht. Sollte von einem anderen Verein während des Spiels Munition verwendet werden, die nicht den Bedingungen des ASVT entspricht, ist das Spiel abzubrechen und erst bei einer Angleichung der Munition auf ASVT Vorschriften wieder aufzunehmen. Metall BBs, Keramik BBs (bzw. Verbindungen mit genannten Materialien) sowie Knallmunition sind strengstens verboten!

8) Zusatzausrüstung
Jegliche Art von Zusatzausrüstung welche in Österreich nicht verboten ist (Zielfernrohre, Laserpointer, Tracer, Taschenlampen, Nachtsichtgeräte, u.ä.) ist generell erlaubt. Die entsprechende Ausrüstung ist den Organisatoren aber vor dem Spiel zur Kenntnis zu bringen. Die Organisatoren sind berechtigt einzelne Gegenstände zu verbieten wenn durch diese eine Gefährdung der Sicherheit der Spieler zu erwarten ist. Die Verwendung von Feuerwerkskörpern und ähnlichem ist grundsätzlich - außer auf Erlaubnis des Vorstandes - strengstens untersagt. Rauchbomben dürfen mit Genehmigung des Vereins (diese Gegenstände müssen dem ASVT-Vorstand vorgezeigt werden) in einzelnen Spielen eingesetzt werden.

9) Kleidung
Generell ist es jedem Spieler freigestellt wie er sich kleiden möchte. Der ASVT empfiehlt jedem Spieler langärmlige T-Shirts bzw. Pullover, lange Hosen sowie feste hohe Schuhe (z.B.: Bergschuhe, Bundesheerstiefel, ...) zu tragen um das Verletzungsrisiko zu minimieren. Das Tragen von Uniformen, Tarngewändern u.ä. ist gestattet solange die entsprechende Kleidung nicht den österreichischen Gesetzen widerspricht.

10) Trefferregelung/Fair Play
Ein Treffer bedeutet grundsätzlich das Ausscheiden. Wenn man getroffen ist, gibt man dies laut zu erkennen (Ruf: „HIT!“; engl. für: getroffen) und begibt sich mit erhobenen Händen zur neutralen Zone. Querschläger sowie Treffer am Sportgerät müssen nicht als Treffer gewertet werden (können aber als solcher Gezählt werden fals der getroffene Spieler dies fair findet). Ausnahmen von dieser Trefferregelung werden jeweils zu Beginn eines Spiels besprochen und bekannt gegeben. Sollte dies nicht erfolgen, gilt selbstverständlich diese Regelung.
Die Spieler sind verpflichtet nach bestem Wissen und Gewissen fair zu spielen und Treffer anzuerkennen und Anweisungen des Referees zu folgen.

11) Neutrale Zone/Spielfeld
Neutrale Zone: In diesen Arealen werden während den Spiels Taschen, Rucksäcke und sonstiges Material deponiert. Wer getroffen ist, kommt hierher zurück. Hier darf die Schutzbrille abgenommen werden. In den neutralen Zonen darf nicht geschossen werden, die Waffe ist gesichert aufzubewahren. Der Lauf muss vor Betreten der neutralen Zonen geleert werden.
Spielfeld: In diesem Areal findet das eigentliche Spiel statt. Es wird vor Spielbeginn bekannt gegeben und allenfalls markiert. Diese Zone darf während des Spiels nicht verlassen werden (Ausnahme: Neutrale Zone)!

12) Drogen und Alkohol:
Der ASVT Vorstand hat beschlossen Alkohol und illegale Drogen aller Art vor und während dem Spiel vollständig zu verbieten. Bei Zuwiderhandlung wird der betroffene Spieler vom weiteren Spielverlauf ausgeschlossen. Rauchen ist ausschließlich in den Pausen sowie in der neutralen Zone erlaubt. Gesetzliche Verstöße werden ausnahmslos zur Anzeige gebracht.

13) Haftung
Jeder Spieler nimmt zur Kenntnis, dass er selbst das volle Risiko der Veranstaltung trägt! Weder der Verein noch andere Mitspieler können für Verletzungen oder Beschädigungen belangt werden, es sei denn selbige entstanden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
Der Spieler nimmt weiters zur Kenntnis, dass er für jegliche Beschädigung des Geländes oder der auf dem Gelände deponierten Ausrüstung haftbar gemacht werden kann.

13) Kostenbeitrag:
Pro Spieltag zahlt jedes Nichtmitglied einen Unkostenbeitrag, der im Vorhinein vom Vorstand festgelegt wird in die Vereinskassa. Der Unkostenbeitrag für Nichtmitglieder kann von dem für Mitglieder differieren.

14) Ausschluss aus Veranstaltungen
Die Organisatoren sind berechtigt jeden Spieler der gegen die oben genannten Regeln verstößt unverzüglich von der Veranstaltung auszuschließen. Der entrichtete Veranstaltungsbeitrag wird in diesem Fall einbehalten.
Alle anderen rechtlichen Konsequenzen eines Regelverstoßes bleiben von diesem Ausschluss unberührt!

15) Referees
Den Anweisungen des Referees ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Nichtbeachtung kann der Betroffene vom weiteren Spielverlauf ausgeschlossen werden. Vor jeder ASVT – Veranstaltung werden die Spieler über die allgemeinen Refereeanweisungen aufgeklärt:

16) FPS Limits
Vollautomatische Airsoft Sportgeräte (AEGs, …) – max. 400 fps (bei 0,2g)
Halbautomatische Airsoft Sportgeräte (GBBs, …) – max. 400 fps (bei 0,2g)
Manuelle Airsoft Sportgeräte (mind. 15m Abstand) – max. 550 fps (bei 0,2g)

 


© 2002 - 2010, Airsoft Sportverein Tirol  |  IMPRESSUM   

:: Der ASVT distanziert sich ausdrücklich von links-, rechtsradikalen sowie sonstigen gewaltverherrlichenden Gruppierungen. Weder gehören wir einer politischen Richtung an, noch befürworten wir jegliche politische Aktivitäten innerhalb des Vereins. 

:: Der Vorstand des ASVT ::

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