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Wie gründe ich einen Verein?
 

1. Schritt:
Erfülle ich die erforderlichen Vorraussetzungen (mind. 2 Personen zur Gründung nötig, gewisse Reife um mit der Verantwortung eines Airsoft Vereins umzugehen, nötige Connections zu anderen Verein, die mir helfen könnten, usw.) zur Gründung?
Lese hierzu auch Erste Schritte sowie Grundsätzliches
zur Gründung eines Vereins.

2. Schritt:
Ausarbeitung der Statuten:
Bei Airsoftvereinen insbesondere wird sehr viel Wert auf die Genauigkeit der Statuten gelegt. In diese wird der Vereinszweck festgehalten und genauer sie ausgearbeitet sind, desto weniger Angriffsfläche wird für event. Probleme geboten. Natürlich ist ein Einhalten der Statuten unabdingbar!
Als kleine Hilfe folgende Links:
- BMI Info über Statuten - Dort könnt ihr auch die Musterstatuten herunterladen.
- Statuten des ASVT
- Statuten des TGC

3. Schritt
Anzeige des Vereins bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft bzw. Bundespolizeidirektion.
Heißer Tipp: Geht zu eurer BH und redet mit dem zuständigen Beamten für Vereinswesen. Seid freundlich aber bestimmt und steht hinter eurer Sache ... sofern ihr diese auf sachlicher Ebene könnt. Dort könnt ihr noch letzte Unklarheiten und Fragen ausräumen.
Hier könnt ihr was über den Vorgang der Gründung lesen!

4. Schritt
Aufnahme der Vereinstätigkeit
... also los gehts. Lest aber nochmal hier nach, damit ihr nichts vergesst!

FRAGE: Was kostet mich der ganze Spass?!?

Dazu ein Auszug aus der BMI-Homepage:

Die Errichtungsanzeige ist gebührenpflichtig (nach dem Gebührengesetz). Sie ist als "Eingabe" mit 13 EURO zu vergebühren.

Das anzuschließende Exemplar der Statuten ist als "Beilage" zu vergebühren. Das bedeutet, dass pro Bogen 3,60 EURO zu entrichten sind.

Ein Bogen sind zwei Blatt oder vier Seiten im Format DIN A4, und zwar grundsätzlich unabhängig davon, ob sie beschrieben oder leer sind. Falls ein inhaltlich fortlaufender Text vorliegt, werden unbeschriebene Seiten bei der Berechnung der Bogenanzahl nicht mitgezählt. Dies bedeutet, daß vier einseitig beschriebene Blätter im Ausmaß DIN A4 je Blatt bei inhaltlich fortlaufendem Text einen Bogen bilden.

Diese Beilagengebühr ist für bis zu sechs Bögen zu entrichten (also höchstens 21,80 EURO), für längere Statuten fallen dann keine weiteren Gebühren mehr an.

Spricht die Vereinsbehörde über ausdrücklichen Antrag vor Fristablauf eine bescheidmäßige Einladung zur Aufnahme der Vereinstätigkeit aus, ist dafür eine Verwaltungsabgabe von 6,50 EURO zu entrichten (nach der Bundesverwaltungsabgabenverordnung).

Ein Antrag auf Verlängerung der Bestellungsfrist ist wie die Errichtungsanzeige mit 13 EURO zu vergebühren.

Die bescheidmäßige Bewilligung kostet 6,50 EURO Verwaltungsabgabe.

Diese Gebühren und Verwaltungsabgaben können durch Barzahlung, durch Einzahlung mit Erlagschein, mittels Bankomatkarte oder Kreditkarte entrichtet werden. Zahlung mit Bankomat- oder Kreditkarte ist aber nur nach Maßgabe der vorhandenen technisch-organisatorischen Voraussetzungen möglich. Wegen genauerer Auskünfte wenden Sie sich bitte direkt an die jeweilige Vereinsbehörde.

Seit 01.01.2002 gibt es keine Stempelmarken mehr!


Wichtige Links:

- Das österreichische Vereinsgesetz 2002
- Anleitung zur Gründung eines Vereins - Wer dies liest und befolgt hat leichtes Spiel beim Gründen eines Vereins ... hier steht alles wissenwerte zur Vereingründung und von hier habe auch ich meine Infos bezogen.
- Wiener Veranstaltungsgesetz
- Anmeldung von Veranstaltungen in Tirol
- Google - Hier findet ihr WIRKLICH alle nötigen Infos. Wenn ihr einen Verein gründen wollt, gehe ich davon asu, das ihr erwachsen und geduldig genug seid um ein wenig selbst zu suchen.

 

© 2002 - 2010, Airsoft Sportverein Tirol  |  IMPRESSUM   

:: Der ASVT distanziert sich ausdrücklich von links-, rechtsradikalen sowie sonstigen gewaltverherrlichenden Gruppierungen. Weder gehören wir einer politischen Richtung an, noch befürworten wir jegliche politische Aktivitäten innerhalb des Vereins. 

:: Der Vorstand des ASVT ::

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