1.
Schritt:
Erfülle ich die erforderlichen Vorraussetzungen (mind.
2 Personen zur Gründung nötig, gewisse Reife um mit
der Verantwortung eines Airsoft Vereins umzugehen, nötige
Connections zu anderen Verein, die mir helfen könnten,
usw.) zur Gründung?
Lese hierzu auch Erste
Schritte sowie Grundsätzliches
zur Gründung eines Vereins.
2.
Schritt:
Ausarbeitung
der Statuten:
Bei Airsoftvereinen insbesondere wird sehr viel Wert auf die
Genauigkeit der Statuten gelegt. In diese wird der Vereinszweck
festgehalten und genauer sie ausgearbeitet sind, desto weniger
Angriffsfläche wird für event. Probleme geboten.
Natürlich ist ein Einhalten der Statuten unabdingbar!
Als kleine Hilfe folgende Links:
- BMI
Info über Statuten - Dort könnt ihr auch die
Musterstatuten herunterladen.
- Statuten
des ASVT
- Statuten
des TGC
3.
Schritt
Anzeige
des Vereins bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft
bzw. Bundespolizeidirektion.
Heißer Tipp: Geht zu eurer BH und redet mit dem zuständigen
Beamten für Vereinswesen. Seid freundlich aber bestimmt
und steht hinter eurer Sache ... sofern ihr diese auf sachlicher
Ebene könnt. Dort könnt ihr noch letzte Unklarheiten
und Fragen ausräumen.
Hier
könnt ihr was über den Vorgang der Gründung
lesen!
4.
Schritt
Aufnahme der Vereinstätigkeit
... also los gehts. Lest aber nochmal hier
nach, damit ihr nichts vergesst!
FRAGE:
Was kostet mich der ganze Spass?!?
Dazu
ein Auszug aus der BMI-Homepage:
Die
Errichtungsanzeige ist gebührenpflichtig (nach dem Gebührengesetz).
Sie ist als "Eingabe" mit 13 EURO zu vergebühren.
Das
anzuschließende Exemplar der Statuten ist als "Beilage"
zu vergebühren. Das bedeutet, dass pro Bogen 3,60 EURO
zu entrichten sind.
Ein
Bogen sind zwei Blatt oder vier Seiten im Format DIN A4, und
zwar grundsätzlich unabhängig davon, ob sie beschrieben
oder leer sind. Falls ein inhaltlich fortlaufender Text vorliegt,
werden unbeschriebene Seiten bei der Berechnung der Bogenanzahl
nicht mitgezählt. Dies bedeutet, daß vier einseitig
beschriebene Blätter im Ausmaß DIN A4 je Blatt
bei inhaltlich fortlaufendem Text einen Bogen bilden.
Diese
Beilagengebühr ist für bis zu sechs Bögen zu
entrichten (also höchstens 21,80 EURO), für längere
Statuten fallen dann keine weiteren Gebühren mehr an.
Spricht
die Vereinsbehörde über ausdrücklichen Antrag
vor Fristablauf eine bescheidmäßige Einladung zur
Aufnahme der Vereinstätigkeit aus, ist dafür eine
Verwaltungsabgabe von 6,50 EURO zu entrichten (nach der Bundesverwaltungsabgabenverordnung).
Ein
Antrag auf Verlängerung der Bestellungsfrist ist wie
die Errichtungsanzeige mit 13 EURO zu vergebühren.
Die
bescheidmäßige Bewilligung kostet 6,50 EURO Verwaltungsabgabe.
Diese
Gebühren und Verwaltungsabgaben können durch Barzahlung,
durch Einzahlung mit Erlagschein, mittels Bankomatkarte oder
Kreditkarte entrichtet werden. Zahlung mit Bankomat- oder
Kreditkarte ist aber nur nach Maßgabe der vorhandenen
technisch-organisatorischen Voraussetzungen möglich.
Wegen genauerer Auskünfte wenden Sie sich bitte direkt
an die jeweilige Vereinsbehörde.
Seit
01.01.2002 gibt es keine Stempelmarken mehr!
Wichtige Links:
- Das
österreichische Vereinsgesetz 2002
- Anleitung
zur Gründung eines Vereins - Wer dies liest und befolgt
hat leichtes Spiel beim Gründen eines Vereins ... hier
steht alles wissenwerte zur Vereingründung und von hier
habe auch ich meine Infos bezogen.
- Wiener
Veranstaltungsgesetz
- Anmeldung
von Veranstaltungen in Tirol
- Google -
Hier findet ihr WIRKLICH alle nötigen Infos. Wenn ihr
einen Verein gründen wollt, gehe ich davon asu, das ihr
erwachsen und geduldig genug seid um ein wenig selbst zu suchen.
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